Hochschule Bremen gründet „Institut für digitale Teilhabe“

Wie kann der digitale Wandel zu einem gesellschaftlichen Wandel werden, der insgesamt zu mehr Teilhabe auch für Menschen mit Behinderung führt? Welche Chancen und Risiken birgt digitale Teilhabe für Menschen mit Behinderung? Hier setzt das im Januar 2021 gegründete „Institut für digitale Teilhabe“ der Hochschule Bremen an: In Lehre, Forschung und Transfer sollen anwendungsbezogene Projekte in Bezug auf die digitale Teilhabe in den Alltag integriert werden. „Zunächst konzentriert sich das Institut auf die Bereiche Arbeitswelt und öffentliche Verwaltung“, erläutern die Institutsleiter Prof. Dr. Benjamin Tannert, Professor für angewandte Medieninformatik, und Honorarprofessor Henning Lühr, langjähriger ehemaliger Staatsrat im Finanzressort.

Die Integration und Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung in der Arbeitswelt ist eines der Hauptanliegen des Instituts. So sollen bereits bestehende Systeme besser bekannt und nutzbar gemacht werden. In neuen Projekten soll das Thema der Integration von behinderten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt bzw. die Arbeitswelt bearbeitet werden. Ein weiterer Fokus liegt auf der dauerhaften Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung. Hier soll es um Aspekte wie die Unterstützung während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg gehen.

Ein zweiter Bereich ist der öffentliche Sektor: Das Online-Zugangsgesetz legt fest, dass bis zum 31. Dezember 2022 insgesamt 575 öffentliche Dienstleistungen online angeboten werden müssen. Die Umsetzung erfolgt in 14 Themenfeldern unter der Federführung der Länder. Die Barrierefreiheit von bestehenden oder auch noch zu entwickelnden digitalen Medien ist dabei ein weiterer wichtiger Baustein.

Generell bietet das „Institut für digitale Teilhabe“ der Hochschule Bremen Unterstützung, Beratung und Prozessbegleitung an, wenn es um bestehende oder neu zu konzipierende Anwendungen die Barrierefreiheit geht. Zudem wird es Workshops, Schulungen und Vorträge zu barrierefreiem E-Government geben. Konkret bedeutet dies den Zugang zu den elektronischen Angeboten und Dienstleistungen und zum anderen verwaltungsinterne elektronische Abläufe barrierefrei zu gestalten. Nur so lässt sich das Potential der elektronischen Medien wirklich ausschöpfen, und niemand wird von deren Nutzung ausgeschlossen. Von dieser Optimierung profitieren alle Seiten: die öffentlichen Verwaltungen, weil der Arbeitsaufwand verringert wird, und die Menschen mit Behinderungen, weil dieser Prozess eine große Chance auf gesellschaftliche Partizipation und Integration in das Arbeitsleben bietet.

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