Bürgschaftsbanken erweitern ihre Unterstützung – Ad-hoc-Maßnahmen für KMU
Zur Stabilisierung der bremischen Wirtschaft benötigen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schnellen und einfachen Zugang zu Krediten. Dabei hilft die Bürgschaftsbank Bremen. Die Bundesregierung hat am 13. März 2020 verschiedene Maßnahmen zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Krise beschlossen und mit den Ländern abgestimmt. Hierbei spielen die Bürgschaftsbanken eine zentrale Rolle.
Bereits in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 haben die deutschen Bürgschaftsbanken schnell und unbürokratisch gemeinsam mit ihren Partnern kleinere und mittlere Unternehmen unterstützt und damit auch in einem schwierigen Umfeld Zugang zu Kreditfinanzierungen ermöglicht. Sofern infolge der Corona-Krise zur Überbrückung Kredite notwendig werden, kann die Bürgschaftsbank Bremen diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung besichern. Dies setzt allerdings voraus, dass die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sind.
Als Ad-hoc-Maßnahme hat die Bürgschaftsbank Bremen ihren Förderauftrag mit Unterstützung des Bundes und des Landes Bremen ausgeweitet und die Bürgschaftsobergrenze pro Engagement auf 2,5 Millionen Euro angehoben sowie ein Genehmigungsverfahren eingerichtet, wonach über Bürgschaftsanträge bis 250.000 Euro innerhalb weniger Tage entschieden wird.
Die Maßnahmen richten sich branchenübergreifend an alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe. Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken
unter www.finanzierungsportal.ermoeglicher.de gestellt werden. Genauso kann eine Kontaktaufnahme durch die Hausbank und Berater erfolgen.
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