EU beschließt neuen Verhaltenskodex für große Digitalunternehmen
Ende März 2022 haben Rat, Parlament und EU-Kommission die Verhandlungen zum „Digital Markets Act“, dem Gesetz über digitale Märkte (DMA), erfolgreich abgeschlossen. Die Verordnung ist in dieser Form ein Novum. Mit dem DMA wird ein neues Instrument für mehr Wettbewerb auf Plattformmärkten geschaffen. Dazu sieht der DMA einen Verhaltenskodex für große Digitalunternehmen vor. Zuvor gab es nur in Deutschland vergleichbare Regelungen.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Sven Giegold, sagte hierzu: „Europa hat sich auf die weltweit strengsten Regeln für mehr Wettbewerb und Fairness bei den großen digitalen Playern verständigt. Die großen Plattformunternehmen werden klaren und harten Regeln unterworfen und können nicht mehr länger einseitig die Spielregeln bestimmen. Zu lange haben die großen Digitalriesen wie Google, Facebook, Amazon und Co den Markt dominiert, so dass es neuen Wettbewerbern fast unmöglich war, Fuß zu fassen. Künftig gilt für alle großen Digitalunternehmen ein klarer Verhaltenskodex. Das deutsche GWB-Digitalisierungsgesetz hat hierfür einen entscheidenden Anstoß gegeben.“
Bisher haben sich Wettbewerbsverfahren gegenüber Digitalunternehmen häufig über Jahre hingezogen. Bis eine rechtskräftige Entscheidung vorlag, war häufig bereits ein unumkehrbarer Schaden für Wettbewerber und Verbraucher entstanden. Der DMA soll nun ein schnelleres und effektiveres Einschreiten der EU-Kommission ermöglichen.
Aus Sicht der Bundesregierung ist das Verhandlungsergebnis als großer Erfolg zu werten. Herzstück der Verordnung sind rund zwanzig konkrete Verhaltenspflichten, die alle Gatekeeper proaktiv umsetzen müssen. Unter anderem werden strenge Regelungen für personalisierte Werbung eingeführt. Gatekeeper dürfen diese nur noch mit Einwilligung der Endnutzer*innen ausspielen.
Weitere Informationen dazu gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.