EU-Entscheidung zur Netzneutralität: Schutz für kleine und mittlere Unternehmen
Mit „Netzneutralität“ ist grundsätzlich die Gleichbehandlung aller Datenpakete bei der Übertragung gemeint. Die „Verordnung zur Netzneutralität“, die das EU-Parlament im vergangenen Jahr verabschiedet hatte, sollte die diskriminierungsfreie Übertragung zwar aufrechterhalten, ließ aber großzügige Ausnahmen zugunsten von Spezialdiensten und ein sogenanntes Verkehrsmanagement zu.
Bei den Infrastrukturbetreibern weckte dies Begehrlichkeiten: Sie klagten über rapide wachsende Datenmengen und argumentierten, zur Finanzierung des Netzausbaus sei es nötig, die Anbieter von Webdiensten für eine schnelle Übertragung ihrer Daten gesondert zur Kasse zu bitten.
Diese Auslegung der Verordnung sorgte für vielfache Irritationen. „Eine diskriminierungsfreie Durchleitung der Daten ist wirtschaftlich hoch relevant und für etablierte Unternehmen sowie Startups unverzichtbar“, betonte Thomas Duhr, Vizepräsident des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW). Ausnahmen zugunsten der Spezialdienste sollten sehr restriktiv gehandhabt werden.
Kritik vom Senat
Auch vom Bremer Senat kam Kritik: „Genauso wichtig wie der Datenschutz im Netz ist die gleichberechtigte Teilhabe am Internet“, erklärte Karoline Linnert, Bürgermeisterin und Senatskommissarin für den Datenschutz. Sie befürchtete künftig „Nutzer erster und zweiter Klasse“ im Netz. Es drohe eine Entwicklung, bei der zahlungskräftige internationale Player ihre Daten schneller transportiert bekommen als andere, kleine Anbieter. „Kein gutes Vorzeichen für eine demokratische Entwicklung der digitalen Gesellschaft“, so Linnert anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im EU-Parlament. Die Chancen für Start-ups sowie kleinere und mittlerer Unternehmen verschlechterten sich.
Keine Überholspur für Netflix und Spotify
Nun kam es jedoch anders. Das Angebot der „Spezialdienste“, die sich eine Sonderbehandlung kaufen können, wurde stark eingeschränkt. Für Dienste wie Netflix oder Spotify ist dies nun nicht mehr möglich. Offen gehalten wurde allerdings die Option, beispielsweise im Bereich der Telemedizin einen Spezialdienst anzuerkennen, weil die schnellstmögliche Datenübertragung dort möglicherweise über Leben und Tod entscheiden kann.
Auch das Verkehrsmanagement wird nur in Ausnahmesituationen erlaubt. Dabei handelt es sich um die Überwachung des Datenverkehrs durch Provider: Wenn ein Engpass besteht, entscheiden sie, welche Daten bevorzugt passieren dürfen.
Dritter Konfliktpunkt war das sogenannte „Zero Rating“. Die Anbieter von Diensten wie Netflix oder Spotify vereinbaren dabei mit den Providern, dass die Nutzung ihrer Streaming-Angebote nicht mehr auf das Datenlimit eines Provider-Kunden angerechnet wird. Diese Form von Vereinbarung soll weiterhin grundsätzlich erlaubt sein, allerdings ebenfalls mit Einschränkungen, damit Start-ups und kleinere Unternehmen nicht von vornherein aus dem Markt gedrängt werden.
„Gutes Signal für junge Unternehmen“
„Das ist ein gutes Signal für junge Unternehmen in Deutschland und Europa“, urteilte Hubertus Porschen, Vorsitzender des Verbands „Die Jungen Unternehmer“. „Start-ups wären die Verlierer einer aufgeweichten Netzneutralität. Für die meisten Start-ups ist ein zügiger Datentransfer Voraussetzung für ihr Geschäftsmodell.“ Jungen Unternehmen mangele es oft an Startkapital, so Porschen. Wenn ein großer Teil der Kosten für Daten-Gebühren verloren gegangen wäre, hätten sich ihre Chancen am Markt verringert.
Zugleich kritisierte er das Vorgehen der Telekomanbieter im Laufe der Diskussion: „Das Argument der Telekomanbieter, die Netzneutralität müsste aufgehoben werden, um den Netzausbau zu beschleunigen, ignoriert die Marktgesetze. Das Gegenteil ist der Fall: Sobald die Tür für Sonderzahlungen geöffnet ist, lohnt es sich, das Netz möglichst langsam auszubauen. Der Druck auf
Unternehmen wäre umso größer, für eine schnellere Übertragung zu bezahlen.“
Unbestritten ist bei allen Beteiligten, dass es an Übertragungskapazitäten fehlt. Für Anwendungen wie Industrie 4.0, digital basierte Verkehrssysteme oder E-Health wird jedoch eine leistungsfähige digitale Infrastruktur in Form einer flächendeckenden Breitbandversorgung dringend benötigt. BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr: „Um einen diskriminierungsfreien Datentransport im Netz zu ermöglichen, brauchen wir einen zügigen und zukunftssicheren Ausbau der Breitbandinfrastruktur.“