Finanzamt: Steuerliche Maßnahmen zur finanziellen Entlastung
Das Finanzressort bietet steuerliche Maßnahmen, die zur finanziellen Entlastung von Unternehmen beitragen.
Hierzu gehören:
- Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
- Zinslose Stundung fälliger Steuerzahlungen
- Erlass von Säumniszuschlägen
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
Bei Fragen zu den genannten Punkten stehen die Finanzämter telefonisch unter folgenden Rufnummern zur Verfügung:
Finanzamt Bremen: Telefon 0421 361 90909 und 0421 361 95096
Finanzamt Bremerhaven: Telefon 0471 596 99000
Per E-Mail sind die Ämter unter folgenden Sonderpostfächern erreichbar:
Finanzamt Bremen: corona@fa-hb.bremen.de
Finanzamt Bremerhaven: corona@finanzamtbremerhaven.bremen.de
Landeshauptkasse: corona@lhk.bremen.de
Die Standardmailpostfächer bleiben natürlich ebenfalls bestehen:
Finanzamt Bremen: office@fa-hb.bremen.de
Finanzamt Bremerhaven: office@finanzamtbremerhaven.bremen.de
Landeshauptkasse: office@lhk.bremen.de
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