Förderprogramm „Digitaler ReSTART“ wird verlängert

Mit dem Förderprogramm „Digitaler ReSTART“ sollen Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihren Digitalisierungsvorhaben unterstützt werden. Das von der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa aufgelegte Programm soll dazu anregen, trotz wirtschaftlicher Einbrüche infolge der Corona-Pandemie in digitale Zukunftstechnologien zu investieren, digitale Kompetenzen zu erhöhen und neue Wachstumspotenziale zu erschließen. Zunächst war die Laufzeit nur bis Ende 2021 geplant. Die Antragstellung ist nach der Verlängerung des Förderprogramms nun bis zum 15. Mai 2022 möglich. Der Antrag ist einzureichen bevor das Vorhaben begonnen wird.

Im Rahmen dieses Förderprogramms können Digitalisierungsvorhaben in KMU der gewerblichen Wirtschaft mit einem Betrag von bis zu 17.000 € gefördert werden. Die Zuwendung wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss auf die förderfähigen Kosten von 40 Prozent für Kleinst- und kleine Unternehmen, Soloselbstständige sowie freiberuflich Tätige und von 30 Prozent für mittlere Unternehmen gewährt.

Gefördert werden Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen, die im Land Bremen zum Einsatz kommen, in den Themenbereichen:

  • Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen und -verfahren,
  • Verbesserung der Informationssicherheit,
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte beim Umgang mit digitalen Technologien, die von Dritten erbracht werden.

Alle Informationen zum Förderprogramm sind erhältlich in der Förderrichtlinie „Digitaler ReSTART – Förderung von Digitalisierungsvorhaben in KMU“ (PDF)

Weitere Informationen sind hier erhältlich.